Gummibären-Konvention
From: Juergen.Haible@t-online.de (Juergen Haible)
Newsgroups: t-online.talk.allgemein
Subject: Gummibaerenkonvention jetzt! (was: Re: 1. RfT: t-online.talk.gummibaer)
Date: 24 Apr 1998 22:55:18 GMT
Message-ID: <6hr58m$l0e$3@news01.btx.dtag.de>
GFreimund@t-online.de (Gisela Freimund) schrieb:
Ich ziehe den RfT zu t-online.talk.gummibaer hiermit offiziell
zurück, auch wenn ich durchaus Bedarf dafür sehe, da schließlich
jeder Träger weißer T-Shirts mindestens eine Tüte Gummibären
besitzt.
>mampf grad´ genüsslich Gummibär. <bg>
ABÄR, was hier laufend mit diesen unschuldigen, kleinen,
putzigen, süßen Gummibären gemacht wird, das kann nicht
länger einfach so hingenommen werden!
Ich fordere deshalb alle aufrechten Todemschen auf, unseren
Mitgummibären in diesen Stunden höchster Not beizustehen!
Druckt die nachfolgende Konvention aus! Unterzeichnet sie!
Hängt sie euch zur Ermahnung über's Bett und lest sie immer
vor dem Schlafengehen, damit dieses Blut...zucker...bad endlich
ein Ende hat!
:----------------------------------------------------------:
: Konvention zum Schutze der :
: Gummibärenrechte und Verzehrfreiheiten :
:----------------------------------------------------------:
In Erwägung der Universellen Erklärung der Todemschenrechte
und der Charta der KITianischen Nationen;
in der Erwägung, daß diese Erklärung bezweckt, die
universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der
darin erklärten Gummibärenrechte zu gewährleisten;
entschlossen, als Regierungen außerirdischer Staaten, die
vom gleichen Geiste beseelt sind und ein gemeinsames Erbe
an geistigen Artikeln und magentafarbenen Überlieferungen
besitzen, die ersten Schritte auf dem Wege zu einer
kollektiven Garantie gewisser in der Universellen Erklärung
verkündeter Rechte zu unternehmen;
vereinbaren die unterzeichneten Todemschen und Tobären des
Totarates folgende Gummibärenparagraphen:
:---------------------- Artikel 1 ----------------------:
Die Hohen Abstimmenden Teile sichern allen ihrer Herrschafts-
gewalt unterstehenden Gummibären die in den Artikeln dieser
Konvention niedergelegten Rechte und Verzehrfreiheiten zu.
:---------------------- Artikel 2 ----------------------:
(1) Das Recht jedes Gummibärens auf das Leben wird
gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines
Todemurteils, das im Falle eines mit dem Verzehr bedrohten
Artikels ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche
Verzehrung nicht vorgenommen werden.
(2) Die Verzehrung wird nicht als Verletzung dieses Artikels
betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen
Gewaltverzehrung ergibt:
a) um die Verteidigung eines Gummibären gegenüber rechts-
widrigem Fremdverzehr sicherzustellen;
b) um ein ordnungsgemäßes Festmahl durchzuführen oder das
Entkommen eines ordnungsgemäß eingetüteten Gummibärs zu
verhindern;
c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen
Aufstand in der Gummibärentüte zu unterdrücken;
d) um die Zuckermittelindustrie anzukurbeln und damit
Arbeitsplätze zu sichern und weitere zu schaffen.
:---------------------- Artikel 3 ----------------------:
Kein Gummibär darf der Folter oder ungummibärlicher oder
erniedrigender Behandlung unterworfen werden. Insbesondere
ist die Verwendung von scharfen Messern und spitzen Gabeln
beim Verzehr ausdrücklich untersagt.
:---------------------- Artikel 4 ----------------------:
Kein Gummibär darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft
gehalten werden. Eine Aufbewahrung in verschlossenen Glas-
behältern oder ähnlich ein^Wausbruchsicheren Behältnissen
ist nicht gestattet.
:---------------------- Artikel 5 ----------------------:
Jeder Gummibär hat ein Recht auf sichere Nachtruhe. Ein
Verzehr ist nur in der Zeit von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr
abends gestattet.
:---------------------- Artikel 6 ----------------------:
(1) Jeder Gummibär hat Anspruch darauf, daß seine Sache in
billiger Weise innerhalb einer angemessenen Frist gehört
wird. Ist er mit seinem Verzehr nicht einverstanden, so kann
er sein Anliegen an die dafür zuständige Stelle weiterleiten.
(2) Bis zur Antwort der zuständigen Stelle wird vermutet,
daß der zum Verzehr bestimmte Gummibär genießbar ist.
(3) Sollte die zuständige Stelle wider Erwarten antworten,
so ist deren Antwort umgehend den Hinterbärenen mitzuteilen.
:---------------------- Artikel 7 ----------------------:
Jeder Gummibär hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und
Familienlebens und seiner Wohnungstüte. Die Tüte ist deshalb
außerhalb der in Art. 5 genannten Verzehrzeiten wieder zu
schließen.
:---------------------- Artikel 8 ----------------------:
Alle Gummibären haben das Recht, sich friedlich zu
versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen.
Wenn es ihr Wunsch ist, den letzten Weg gemeinsam zu gehen,
so ist ihnen diese letzte Gnade zu gewähren.
:---------------------- Artikel 9 ----------------------:
Sollten Gummibären wider Erwarten das Heiratsalter erreichen,
so haben sie das Recht eine Ehe einzugehen und eine Familie
zu gründen, bis daß der Schimmel sie endgültig scheidet.
:---------------------- Artikel 10 ----------------------:
Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten
Rechte und Freiheiten muß ohne Unterschied der Gummibären-
farbe, der Größe, des Zuckergehalts und der Zugehörigkeit
zu einer fremdherstellerbedingten Minderheit gewährleistet
werden.
:---------------------- Artikel 42 ----------------------:
(1) Diese Konvention steht den Mitgliedern des Totarates
zur Unterzeichnung offen; sie bedarf keiner Ratifizierung
per Mail.
(2) Diese Konvention tritt nach der Unterzeichnung durch
mindestens zehn Gummibärchen in Kraft.
:----------------------------------------------------------:
Geschehen zu Tota am 25.04.1998
gez. -bärta-, -robärt-, -bärbel-, -bärthold-, -rhabarbär-,
-bärliner-, -obärammergau-, -to-zugangsübärlastung-,
-drunterunddrübär-, -bärj^hichterstatter-
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